Erlass einer Plakatierungsverordnung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2024 ö 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aufgrund der immer wieder strittigen Anbringung von manchen Wahlplakaten oder sonstigen Plakaten waren aus dem Gemeinderat vermehrt Stimmen gekommen, dass die Verwaltung hier eine Regelung schaffen sollte.
Die Verwaltung hatte auf Grundlage von bestehenden Plakatierungsverordnungen (u.a. Miesbach, Feldkirchen-W., Hohenbrunn, Altötting) einen Entwurf für die Gemeinde Weyarn erstellt.
Die Verwaltung sah keinen Grund dafür, wie z.B. in Miesbach oder Feldkirchen-W. üblich, auf Wahlanschlagstafeln umzusteigen (Kosten/Nutzen-Verhältnis nicht tragbar), aber den Bedarf, eine klare Regelung zu schaffen, um in Zukunft gegen Plakate jeder Art, die gegen die Plakatierungsverordnung der Gemeinde Weyarn verstoßen, vorgehen zu können. 
Die Abgrenzung zur Werbeanlagensatzung ist, dass Letztere für längere Zeit stehende Anlagen erfasst, die der Bayer. Bauordnung unterliegen. Die Plakatierungsverordnung zielt dagegen auf kurzzeitige Anschläge und Bauzaunplakate. 
In der Diskussion sprach sich Anton Zwickl dafür aus, große Plakate im Rahmen von politischen Wahlen von der Verordnung auszunehmen. Einige Anwesende begrüßten den Erlass einer Verordnung, da er der Gemeinde die Möglichkeit gebe, Plakate, die zu lang oder an unerlaubten Orten angebracht werden, kostenpflichtig zu entfernen.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses nicht, eine mehrheitliche Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung zur Plakatierungsverordnung konnte nicht erreicht werden. Auch der zweite Beschlussvorschlag, einer Plakatierungsverordnung zuzustimmen, die Großplakate im Rahmen von politischen Wahlen zulassen würde, erhielt keine Mehrheit. Das Thema wird nun noch einmal im Bauausschuss behandelt werden, um eine mehrheitsfähige Lösung herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Datenstand vom 24.01.2024 09:02 Uhr