Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück einen Anbau in Richtung Osten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum (Einliegerwohnung) für die Tochter errichten.
Südlich soll auf dem Grundstück ferner ein Schwimmbad mit Ausmaßen von 4,30 m x 9,98 m errichtet werden (42,85 m²/Fassungsvermögen 63,20 m³).
Nördlich des Grundstückes in Richtung Fichtenweg gibt es östlich als auch westlich eine bestehende ca. 1 m hohe Mauer. Das mittige Zwischenteilstück ist derzeit ein Holzzaun. Der Holzzaun soll nun beseitigt und die bestehende Mauer hier ergänzt werden.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze für KFZ sind zu erstellen und im Plan entsprechend nachzuweisen (Garage sowie vier Stellplätze).
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Einhaus“. Die Festlegungen widersprechen dem Vorhaben nicht.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das für den Pool verbrauchte Wasser gemäß jüngster Änderung der Gebührensatzung auf jeden Fall schmutzwassergebührenpflichtig sei. Außerdem müsse die Entleerung in Abstimmung mit dem KU Gemeindewerke Weyarn erfolgen. Im Übrigen sei das Einvernehmen des Wasserbeschaffungsverbands Neukirchen bezüglich der Befüllung herzustellen.