2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Schule, Sportgelände" zur Errichtung eines Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 8329 Weyarn; hier Aufstellungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Am Standort der Mehrzweckhalle soll durch das Tochterunternehmen MWB Weyarn GmbH zur Erweiterung des Nahwärmenetzes ein zweites Heizkraftwerk mit einer Holz-Leistung von 850 KW gebaut werden. Das bisherige Heizwerk hat derzeit 550 KW zuzüglich eines Notfall- und Spitzenlast-Gasbrenners. Durch das zweite Heizwerk gebe es zukünftig eine zusätzliche Ausfallsicherung, falls ein Heizwerk ausfällt.
Ebenso könnte Weyarn Süd inklusive Seniorenwohnen nebst Mehrzweckhalle, Grundschule und Kindergarten durch die Anlage versorgt werden. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplaners Nr. 27 „Schule, Sportgelände“ und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als Sondergebiet „Fläche für Gemeinbedarf/Sportgelände“ dargestellt. 
Für das Vorhaben ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt bereits im Vorfeld einer Bauentscheidung, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Gegebenenfalls könnte dann parallel zum Bauvorhaben Seniorenwohnen die MWB Weyarn GmbH eine Realisierung durchführen.
Die planerischen Voraussetzungen sollen so gestaltet sein, dass auch eine Toilette für Sportler am Gebäude Anschluss finden kann.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat einer Änderung des Bebauungsplans zur Errichtung des geplanten zweiten Heizkraftwerkes auf dem Grundstück Fl.Nr. 471/2 der Gemarkung Wattersdorf zu. 
Die Verwaltung wurde gebeten, nach Vorliegen in Abstimmung mit dem Tochterunternehmen MWB Weyarn GmbH die hierfür notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr