Festlegung der Entschädigung für den/die Dritte/n Bürgermeister/in.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 20
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.01.2025 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das KWBG regelt die Entschädigung für den/die Dritte/n Bürgermeister (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-ANL_2).
Für „weitere Bürgermeister“ ist nach der jüngsten Bekanntmachung, gültig ab dem 1. Februar 2025, eine monatliche Ehrenamtsentschädigung in Höhe von 227,38 bis 715,08 € pro Monat vorgesehen (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-434/). Diese ist vom Gemeinderat zu bestimmen. 
Die Berechtigten können auf die Entschädigung weder ganz noch teilweise verzichten. 
Anton Zwickl sprach sich dafür aus, den niedrigsten Satz anzusetzen. Dies habe man so in der Fraktion besprochen. 
Der Gemeinderat beschloss, dem Dritten Bürgermeister Florian Holzmann-Penzenstadler ab dem 1. Februar 2025 den laut KWBG niedrigsten Rahmensatz der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung (derzeit 227,38 €) zu zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2025 18:18 Uhr