Anlage zur Sondernutzungssatzung, Erlass eines Gebührenverzeichnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 11.05.2022 ö 6

Beschluss

Folgendes Gebührenverzeichnis wird als Anlage zur Satzung über die Benutzung des öffentlichen gemeindlichen Verkehrsgrundes (Sondernutzungssatzung) beschlossen:

Anlage zur Sondernutzungssatzung
(gemäß § 13 Abs. 3)



Gebührenverzeichnis

Nr.
Art der Sondernutzung
Maßeinheit
Zeiteinheit
Gebühr
1
§ 2 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung




Abstellen von Fahrzeugen




a) Personenkraftwagen
Stück
Tag
1,50 €

b) Lastwagen, Busse
Stück
Tag
2,50 €





2
§ 2 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung




Verlegung von Rohren und Kabeln sowie




Überspannungen unter oder auf




auf öffentlichem Verkehrsgrund




a) Verlegung von Rohren und Kabeln
Woche
1,00 €

b) Überspannungen kurzfristig
pro Überquerung
Monat
5,00 €

c) Überspannungen dauerhaft
lfd. Meter
Jahr
2,00 €





3
§ 2 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung




Aufgrabungen und andere 
Woche
1,50 €

Veränderungen der Oberfläche








4
§ 2 Abs. 3 Nr. 4 der Satzung




Aufstellen von Containern, Gerüsten,




Bauzäune, Bauwagen, Bauhütten,




Masten, Fahnenstangen, Kräne




a) Container, Gerüste, Bauzäune,
Stück bzw. m²
Woche
1,00 €

Bauwagen, Bauhütten




b) Masten, Fahnenstangen
Stück
Jahr
24,00 €



Monat
2,00 €

c) Kräne bzw. Hebebühnen
Stück
Woche
2,50 €





5
§ 2 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung




Lagerung von Materialien und 
Woche
1,50 €

Gegenständen aller Art








6
§2 Abs. 3 Nr. 6 der Satzung




Aufstellen von Verkaufsbuden,




Verkaufsständen, Verkaufstische,




Werbewagen, Plakattafeln und 




Plakatständer




a) Werbe- und Verkaufsstände kurzfristig
Stück
Tag
1,00 €

b) Werbe- und Verkaufsstände dauerhaft
Stück
Jahr
30,00 €

c) Plakattafeln und Plakatständer
Stück
Tag
2,50 €





7
§ 2 Abs. 3 Nr. 7 der Satzung




Abhalten von Veranstaltungen

Tag
5,00 €





8
§ 2 Abs. 3 Nr. 8 der Satzung




Werbeanlagen aller Art




a) Werbeschilder
bis zu 0,4 m²
Jahr
10,00 €


bis zu 0,6 m²
Jahr
15,00 €


über 0,6 m²
Jahr
20,00 €

b) Schaufenster, Schaukästen, 
bis zu 0,4 m²
Jahr
12,00 €

Automaten
bis zu 0,6 m²
Jahr
17,00 €


über 0,6 m²
Jahr
22,00 €

c) Markisen
lfd. Meter
Jahr
3,00 €

d) Außenlampen als Werbeanlage
Stück
Jahr
13,00 €





9
§ 2 Abs. 3 Nr. 9 der Satzung




Zufahrten außerhalb geschlossener
Stück
Jahr
6,00 €

Ortschaften








10
§ 2 Abs. 3 Nr. 10 der Satzung




als Sondernutzung geltende Zufahrten
Stück
Jahr
10,00 €

(innerorts), Kreuzungen und Einmündungen




Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.11.2022 13:46 Uhr