Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung- Haushalt, 30.03.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Folgende Haushaltssatzung wird zum Beschluss erhoben:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Windischeschenbach (Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
und im
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12.290.180,00 Euro
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Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
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4.048.196,00 Euro
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§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
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370 v.H.
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b) für die Grundstücke (B)
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370 v.H.
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2. Gewerbesteuer
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340 v.H.
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Windischeschenbach,
Stadt Windischeschenbach
Budnik
Erster Bürgermeister
Außerdem werden der Finanzplan, der Stellenplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2022 08:23 Uhr