Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2024; 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 5

Beschluss

  1. Die Verbrauchsgebühren werden ab 01.01.2025 in einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert.
  2. Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende 

3. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015

§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, wird für den Verbrauch von Bauwasser je angefangene 100 m² Geschoßfläche ein Verbrauch von 15 m³ Wasser berechnet.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach 


Budnik
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2024 08:09 Uhr