Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2024;
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 13.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Die Verbrauchsgebühren werden ab 01.01.2025 in einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert.
- Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende
3. Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,26 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, wird für den Verbrauch von Bauwasser je angefangene 100 m² Geschoßfläche ein Verbrauch von 15 m³ Wasser berechnet.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach
Budnik
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.02.2024 08:09 Uhr