Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung für das Jahr 2024; 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2023 ö 6

Beschluss

  1. Die Schmutzwassergebühr sowie die Niederschlagswassergebühr werden ab 01.01.2025 in einem 4-jährigen Kalkulationszeitraum kalkuliert.
  2. Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende 

1. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12.11.2020

§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,77 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,13 € pro m² pro Jahr.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach 


Budnik
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2024 08:09 Uhr