Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15.03.2020 hier: Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 05.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) | Sitzung des Marktgemeinderates | 05.12.2019 | ö | beschliessend | 7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach legt fest, dass für die Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen am Sonntag, 15.03.2020 eine Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 € gewährt wird.
Sofern eine Stichwahl am Sonntag, 29.03.2020 stattfindet, wird den Wahlhelfern eine Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € gewährt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.02.2020 13:27 Uhr