Antragsteller/Bauherr: Firma Walter Immobilienverwaltung GbR; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Erstazbau Halle III auf dem Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.11.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzbau Halle III auf dem Grundstück Fl.Nr. 1044 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 8, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2019 15:28 Uhr