22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Zustimmungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bau- und Umweltausschuss hat die gegenständliche Angelegenheit in seiner Sitzung vom 19.02.2019 beschlussmäßig behandelt. Zwischenzeitlich wurde nach Gesprächen mit dem Grundeigentümer die Planunterlagen nochmals aktualisiert und ergänzt; auch im Hinblick auf den mit dem Grundeigentümer zu schließenden Städtebaulichen Zielbindungsvertrag wurden die Planunterlagen im Zuge der Vorbereitung des Vertrages optimiert. In dieser Form liegen die Unterlagen dem Gremium nunmehr zur erneuten Beschlussfassung vor; die beauftragte Planerin Frau Obereisenbuchner hat die Planung dem Gremium vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Wolnzach stimmt dem vom Architekturbüro Obereisenbuchner, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 18.02.2020 zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange durchzuführen sobald mit dem betroffenen Grundstückseigentümer ein städtebaulicher Planungskosten- und Zielbindungsvertrag geschlossen worden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 14:33 Uhr