23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Gemäß § 3 Abs.2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wurde im Vorfeld der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt und als Teil der Verfahrensunterlagen mit ausgelegt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Blendgutachten, Hinweis auf Blendschutz durch Blendschutzzäune oder entspr. dimensionierte Gehözpflanzungen
Tiere
saP, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Artenschutzstudie, Hinweis auf bodenbrütende Vogelarten
Pflanzen
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, grünordnerisches Konzept, Artenliste für Strauchpflanzungen, Hinweis auf intensive und qualifizierte Eingrünungsmaßnahmen, Hinweis auf  gute Eingrünung sowie schonende Einbindung in die Landschaft, Hinweis auf Unzulässigkeit der Verwendung des Autobahnbegleitgrüns als Eingrünung des Plangebietes, Hinweis auf Herkunftsnachweis für Planzungen und Ansaaten, Hinweis auf Flächenpflege durch sog. Stockhieb, Hinweis auf Aufstellung von Oberbodenzwischenlager, Hinweis auf Abstimmung von Pflanzungsmaßnahmen mit dem Betreiber benachbarter Hochspannungsleitungen, Hinweis auf evtl. Gefährdung der Anlagen durch benachbarte Forstflächen (umstürzende Bäume, herabfallende Äste u. dergl.)
Boden
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen, Flächenbilanz, Staubemissionen, Hinweis auf naturschutzrechtlichen Ausgleich, Hinweis auf Kennzeichnung und Sicherung der Ausgleichsflächen, Hinweis auf Befahrung der Flächen bei trockenem oder gefrorenem Boden, Hinweis auf Meldung evtl. Bodenverunreinigungen an die zuständigen Behörden, Hinweis auf besondere Prüfung des Plangebietes auf ggf. vormalige Nutzung als Hopfengarten und Untersuchung daraus resultierende evtl. Bodenverunreinigungen, Hinweis auf Durchführung von Arbeiten im Plangebiet mit möglst. bodenschonenden Maschinen, Hinweis auf Wiederherstellung des ursprüngl. Zustandes des Bodens bei Rückbau der Anlagen gemäß Rückbauverpflichtung
Wasser
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Luft
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Klima
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Landschaft
Landschaftsbild: Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung
Festsetzung als Sondergebiet im Flächennutzungsplan mit Festsetzung ausschließliche Errichtung von Solaranlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Landschafts- und sonstige Pläne
Hinweis Landschaftsplan der Gemeinde
Wechselwirkungen
Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht

Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt.

Der Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 149) mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2020 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 16:44 Uhr