Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Gemäß § 3 Abs.2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 die öffentliche Auslegung sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Es wurde im Vorfeld der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt und als Teil der Verfahrensunterlagen mit ausgelegt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut
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Art der vorhandenen Information
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Mensch
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Blendgutachten, Hinweis auf Blendschutz durch Blendschutzzäune oder entspr. dimensionierte Gehözpflanzungen
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Tiere
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saP, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, Artenschutzstudie, Hinweis auf bodenbrütende Vogelarten
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Pflanzen
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung, grünordnerisches Konzept, Artenliste für Strauchpflanzungen, Hinweis auf intensive und qualifizierte Eingrünungsmaßnahmen, Hinweis auf gute Eingrünung sowie schonende Einbindung in die Landschaft, Hinweis auf Unzulässigkeit der Verwendung des Autobahnbegleitgrüns als Eingrünung des Plangebietes, Hinweis auf Herkunftsnachweis für Planzungen und Ansaaten, Hinweis auf Flächenpflege durch sog. Stockhieb, Hinweis auf Aufstellung von Oberbodenzwischenlager, Hinweis auf Abstimmung von Pflanzungsmaßnahmen mit dem Betreiber benachbarter Hochspannungsleitungen, Hinweis auf evtl. Gefährdung der Anlagen durch benachbarte Forstflächen (umstürzende Bäume, herabfallende Äste u. dergl.)
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Boden
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen, Flächenbilanz, Staubemissionen, Hinweis auf naturschutzrechtlichen Ausgleich, Hinweis auf Kennzeichnung und Sicherung der Ausgleichsflächen, Hinweis auf Befahrung der Flächen bei trockenem oder gefrorenem Boden, Hinweis auf Meldung evtl. Bodenverunreinigungen an die zuständigen Behörden, Hinweis auf besondere Prüfung des Plangebietes auf ggf. vormalige Nutzung als Hopfengarten und Untersuchung daraus resultierende evtl. Bodenverunreinigungen, Hinweis auf Durchführung von Arbeiten im Plangebiet mit möglst. bodenschonenden Maschinen, Hinweis auf Wiederherstellung des ursprüngl. Zustandes des Bodens bei Rückbau der Anlagen gemäß Rückbauverpflichtung
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Wasser
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
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Luft
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
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Klima
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
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Landschaft
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Landschaftsbild: Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
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Kultur- und sonstige Sachgüter
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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen in der Begründung
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Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung
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Festsetzung als Sondergebiet im Flächennutzungsplan mit Festsetzung ausschließliche Errichtung von Solaranlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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Landschafts- und sonstige Pläne
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Hinweis Landschaftsplan der Gemeinde
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Wechselwirkungen
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Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht
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Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.
Beschluss
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2
angefügt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 (Parallelverfahren mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes) mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2020 wird erneut gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2020 16:44 Uhr