Antragsteller/Bauherr: ZUG INVEST GmbH; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterungsplanung zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Verbindungsbau und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1035/2 und 1035/39 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 21 und 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 22.09.2020 ö beschliessend 19

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 1035/2 und 1035/39 der Gemarkung Wolnzach liegen im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und sind im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

Für das Bauvorhaben fand im Vorfeld eine städtebauliche Beratung statt.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterungsplanung zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Verbindungsbau und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1035/2 und 1035/39 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 21 und 23, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf den Baugrundstücken nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

Vor Bauausführung ist ein mit dem Tiefbauamt des Marktes Wolnzach abgestimmter Entwässerungsplan für das Bauvorhaben vorzulegen.

Die Brüstungen der Balkone sind möglichst zurückhaltend, schlank und transparent auszuführen; beispielsweise in einem schlanken Metallgeländer in dunklen, matten Tönen. Verglaste oder massive Brüstungen sind zu vermeiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2020 17:39 Uhr