23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Feststellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ im Parallelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 08.03.2019 bis 17.04.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.02.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 23.07.2019 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 23.07.2019  zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Die öffentliche Auslegung für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stellt die vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigte 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und weiterer Anlagen in der Fassung vom 30.06.2020 verbindlich fest.

Die Feststellung wird gemäß § 6 BauGB zusammen mit den Verfahrensunterlagen dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Genehmigung zugeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2020 08:14 Uhr