23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen";
hier: Feststellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ im Parallelverfahren beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 08.03.2019 bis 17.04.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.02.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 23.07.2019 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 23.07.2019
zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Die öffentliche Auslegung für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stellt die vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigte 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und weiterer Anlagen in der Fassung vom 30.06.2020 verbindlich fest.
Die Feststellung wird gemäß § 6 BauGB zusammen mit den Verfahrensunterlagen dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Genehmigung zugeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.09.2020 08:14 Uhr