23. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 149 für das Gebiet "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen"; hier: Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 149


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 08.11.2018 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ im Parallelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 1 Ba uGB wurde in der Zeit vom 08.03.2019 bis 17.04.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.02.2018 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 23.07.2019 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 23.07.2019 zu. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

Die öffentliche Auslegung für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 149 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2019 bis 21.10.2019 sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 26.08.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 der vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, ausgearbeiteten Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 30.06.2020 zugestimmt. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“ zu.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg, gefertigten Bebauungsplan Nr. 149 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Kemnathen“, im Parallelverfahren mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung 30.06.2020 als Satzung.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2020 08:14 Uhr