Zustimmung des Marktgemeinderates zu den Beschlüssen des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschusses vom 28.05.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Tagesordnungspunkte, die in der Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschusses vom 28.05.2020 behandelt wurden, werden nochmals zuständigkeitshalber vom Marktgemeinderat wie folgt beschlossen.

Beschluss 1

Entscheidung über die Wahl von Ortssprechern gemäß Art. 60a GO

Der Markt Wolnzach beschließt, dass für die Ortsteile Niederlauterbach, Oberlauterbach, Eschelbach und Haushausen jeweils Ortssprecher gewählt werden.

Die Termine in den einzelnen Ortsteilen werden noch festgelegt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Wasserzweckverband Geroldshausener Gruppe

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Brummer Alois
Gmelch Katharina
Kohlhuber Sylvester
Schäch Josef
Frank Hans
Schlicht Martin
Siegmund Josef
Hammerschmid Werner
Strobl Marianne

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Zweckverband zur Wasserversorgung Hallertau 

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
Grosam Franz
Schapfl Adi
Frank Hans
Schäch Josef

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe 

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
Neuber Roman
Maier Stefanie
Guld Georg
Siegmund Josef

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung eines Verbandsrates und Stellvertreters für den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf 

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
Gmelch Katharina
Schlicht Martin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung eines Verbandsrates und Stellvertreters für den Abwasserzweckverband Geisenhausen-Geroldshausen

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Schäch Josef
Gmelch Katharina
Brummer Alois
Schlicht Martin
Hackl Brigitte

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Gmelch Katharina
Maier Stefanie
Neuber Roman
Guld Georg
Zimmermann Simon

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 8

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertreter für den Sparkassenzweckverband Pfaffenhofen

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
Stellvertreter
1. Bürgermeister Machold
Schäch Josef
Schmidpeter Ferdinand
Hammerschmid Werner

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Beschluss 9

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);
hier: Bestellung von Verbandsräten und Stellvertretern für den Planungsverband Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Zum Verbandsrat bzw. Stellvertreter werden bestellt:

Verbandsrat
1. Bürgermeister Machold
Schäch Josef (ständiger Vertreter)
Hammerschmid Werner (Stellvertreter des ständigen Vertreters)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Beschluss 10

Marktentwicklungsgesellschaft mbH;
hier: Entsendung von Mitgliedern des Marktgemeinderates in den Aufsichtsrat

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach entsendet folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Marktentwicklungsgesellschaft mbH:

Mitglieder

Schäch Josef
Schapfl Adolf
Strobl Marianne
Zimmermann Simon

Gemäß der Satzung der Marktentwicklungsgesellschaft mbH ist 1. Bürgermeister Machold kraft seines Amtes ein Mitglied des Aufsichtsrates und Vorsitzender dieses Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Beschluss 11

Umstufungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern und dem Markt Wolnzach über die Abstufung der Staatsstraße 2549 vom Knotenpunkt mit der „Hopfen-Auenstraße“ bis zur Einmündung in die Staatstraße 2049 und der Aufstufung der Ortsstraße „Hopfenstraße“ des Marktes Wolnzach zu Staatsstraße 2549; hier: Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen.

Aufgrund der getroffen Vereinbarung ist es erforderlich die Ortsdurchfahrtsgrenzen neu festzulegen.

Der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss des Marktes Wolnzach beschließt, den OD-Erschließungsbereich (OD-E) wir folgt festzusetzen:

Staatsstraße 2049 Abschnitt 370, Station 2,794 und Abschnitt 390, Station 0,874,
Staatsstraße 2549 Abschnitt 130, Station, 0,000 bis Abschnitt 130, bis zum neu geplanten Kreisverkehr

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 12

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet "An der Josef-Reindl-Straße", 8. Änderung und Erweiterung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
hier: Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt
Für das gegenständliche Areal wurde mit Satzungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 10.10.2019 das Verfahren der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „An der Josef-Reindl-Straße“ abgeschlossen.

Bei Einreichung des Bauantrages wurde durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mitgeteilt, dass auf Grund einer Überschreitung der Baugrenze um 0,75 bis 1,50 Metern durch das Gebäude eine Befreiung von dem zu diesem Zeitraum kürzlich in Kraft getretenen Bebauungsplanes erforderlich ist, welche nur erteilt werden können, sofern der Bebauungsplan diesbezüglich angepasst werde.  

Beschluss
Der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialausschuss des Marktes Wolnzach beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“, 8. Änderung in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1250/3 und 1250/40 der Gemarkung Wolnzach.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl. Nr. 1250/7 und 1250/9 der Gemarkung Wolnzach sowie Ortsstraße „Glasmühlstraße“ Fl.Nr. 1250/6 der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Ortsstraße „Glasmühlstraße“ Fl.Nr. 1250/6 der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Ortsstraße „Schleifmühlstraße“ Fl.Nr. 1249 der Gemarkung Wolnzach

Westliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 1250/17 und 1250/5 der Gemarkung Wolnzach

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen sowie Stellplätzen geschaffen werden.

Der Vorhabensträger hat sich durch einen städtebaulichen Vertrag zu Übernahme der Kosten für die Bauleitplanverfahren zu verpflichten. Des Weiteren ist ein entsprechender Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger zu schließen. Vorhabensträger ist die Firma +PlusEnergie GmbH, Wolnzach, vertreten durch Josef Schäch.

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „An der Josef-Reindl-Straße“, 8. Änderung in Wolnzach wird das Planungsbüro WipflerPLAN, Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.

Der Vertrag nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist vom Planungsbüro WipflerPLAN dem Markt Wolnzach baldmöglichst vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Wallner hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 24.09.2020 11:26 Uhr