Sanierungsssatzung und Vorkaufsrechtssatzung für den Markt Wolnzach; hier: Vorstellung des Sachverhaltes sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) | Sitzung des Marktgemeinderates | 03.12.2020 | ö | beschliessend | 3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Sanierungssatzung des Marktes Wolnzach vom 16.01.1998 muss bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein. Es ist zu prüfen, welche Bereiche im Gebiet der Sanierungssatzung abgeschlossen werden können und für welche Teile neue Sanierungsziele festgelegt werden sollen. Das Sanierungsgebiet soll dementsprechend neu festgelegt werden.
Das Weitern soll im Rahmen einer Voruntersuchung für ein weiteres Sanierungsgebiet „Alter Bahnhof“ geprüft werden welche Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Ziel ist es, ein weiteres Gebiet mit entsprechenden Grenzen als Sanierungsgebiet „Alter Bahnhof“ festzulegen.
Datenstand vom 18.12.2020 09:07 Uhr