Kinderspielplatzsatzung des Marktes Wolnzach; hier: Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Erlass einer Satzung und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.03.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Neuregelung im Recht des Spielplatznachweises lässt die im staatlichen Recht geregelte Pflicht, für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Spielplatz nachzuweisen, bestehen. Damit Streitigkeiten darüber, wie ein ausreichend großer Spielplatz auszustatten ist, künftig vermieden werden, ermächtigt der neugefasst Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) die Gemeinden dazu, Größe und Ausstattung durch gemeindliche Satzung zu regeln. Neu ist die Regelung über den Nachweis des Spielplatzes.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Westermair, Zimmermann)

Datenstand vom 12.03.2021 11:04 Uhr