Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 ff Baugesetzbuch (BauGB); hier: Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 10.06.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.03.2021 die Verwaltung mit der Durchführung einer Angebotseinholung für Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.

Der Markt Wolnzach befindet sich seit 2017 in einem ISEK-Prozess. In Teilen wird das ISEK bereits umgesetzt. In diesem Rahmen ergibt sich folgender Bedarf zur schrittweisen Umsetzung:

I. Bestandsaufnahme und vorbereitende Untersuchung nach § 142 BauGB für den als Untersuchungsgebiet ausgewiesenen Bereich

II. Teilabschluss der bestehenden Sanierungssatzung vom 16.01.1998

III. Definition von neuen Sanierungsgebieten auf Basis der Ergebnisse der Voruntersuchungen

Ziel ist, auf diese Weisen den gesamten Ortskern bedarfsgereicht und zukunftsfähig zu erweitern und neue Sanierungsgebiete festzusetzten.

Hierzu ist seitens des Marktes Wolnzach ein Planungsbüro auszuwählen, welches die vorbereitende Untersuchung zur Beurteilung über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen übernimmt.
Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme des Gebiets sind zudem städtebauliche Missstände i.S. von  § 136 Abs. 2 und 3 BauGB aufzuzeigen und darzulegen welche städtebaulichen Ziele mit der Sanierung erreicht werden können.

Beschluss

Nach der durchgeführten Angebotseinholung erhält das Büro ORTE GESTALTEN GbR, Fleischerstraße 16, 80337 München zum Preis von 64.188,80 Euro netto, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer den Zuschlag für oben aufgeführte Leistungen.

Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Zusage von Städtebaufördermitteln (voraussichtlich 60% der förderfähigen Kosten). Erst nach Bescheids Erteilung kann eine Beauftragung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2021 09:46 Uhr