Bundestagswahl am 26.09.2021; hier: Regelung für das Plakatieren
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 10.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) | Sitzung des Marktgemeinderates | 10.06.2021 | ö | beschliessend | 14 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Für die Bundestagwahl am 26.09.2021 werden im Wolnzach (Markt) drei zentrale Plakatwände aufgestellt (wie bereits bei der Kommunalwahl 2020). Für jeden Wahlvorschlagsträger ist ein Plakat im Format DIN A1 vorzusehen.
In den Ortsteilen, in denen sich ein Wahllokal befindet (Niederlauterbach, Königsfeld, Burgstall, Gosseltshausen, Gebrontshausen, Haushausen, Geroldshausen, Larsbach, Eschelbach und Oberlauterbach), dürfen die Wahlvorschlagsträger zusätzlich je einen Ständer mit einem Plakat DIN A1 aufstellen.
Die Aufstellung von Großplakaten (größer DIN A1) ist auf öffentlichem Grund verboten.
Die Plakatierung wird ab dem 26.08.2021 erlaubt.
Datenstand vom 24.06.2021 09:46 Uhr