22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Information durch die Verwaltung zu den im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 23.02.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 12.04.2018 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“ im Parallelverfahren beschlossen.

Dem Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 148 mit Begründung und Umweltbericht der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 18.02.2020 zugestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2020 bis 29.01.2021 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.11.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es ging im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner, München, in Vertretung der Eigentümer eines anliegenden Grundstückes ein, der sich in den Grundzügen 17 weitere Anliegerhaushalte mit 35 Unterschriften angeschlossen haben.

Die gegenständliche Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner wurde dem Gremium im Vorfeld der Sitzung über das RIS in datenschutzkonformer Form zur Verfügung gestellt und von Frau Schneider dem Gremium in der Sitzung zusammenfassend vorgetragen.

Beschluss

Nach Diskussion der Sachlage kommt das Gremium dahingehend überein, dass die Angelegenheit von den Fraktionen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten werden soll. Sobald die Meinungsbildung innerhalb der Fraktionen abgeschlossen ist, wird über die weitere Vorgehensweise durch den Marktgemeinderat entschieden werden. Die Verwaltung wird in der Zwischenzeit die bestehenden rechtlichen Problemsituationen, insbesondere im Hinblick auf den Immissionsschutz, mit dem Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm besprechen und weiteren juristischen Rat einzuholen. Der Hauptpunkt der Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise ist nach übereinstimmender Auffassung des Gremiums, dass die von der Marktgemeinde angestrebten Nutzungszwecke vor Ort weiter vollumfänglich erreich- und realisierbar sein müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Neuber nimmt im weitern Verlauf als Zuhörer an der Sitzung teil; Marktgemeinderat Talke übernimmt im folgenden seine Funktion als Mitglied des Bauausschusses.

Datenstand vom 01.03.2021 15:19 Uhr