Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach - Erschließung des Baugebietes; hier: Bestellung eines Erschließungsträgers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 23.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am 11.02.2021 fand mit den beteiligten Grundstückseigentümern im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ in Wolnzach ein gemeinsamer Termin statt. In diesem einigten sich die Grundstückseigentümer und die Marktgemeinde, welche im Planungsgebiet ebenfalls ein Grundstück besitzt, dahingehend, das Plangebiet mittels eines Erschließungsträgers zu erschließen. Eine entsprechende Ausschreibung wurde durch die Marktgemeinde bereits durchgeführt; die zu erbringenden Leistungen umfassen die Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie die Ingenieurvermessung für die Erschließung des gegenständlichen Baugebietes.

Frau Schneider informiert das Gremium weiterhin darüber, dass mit den Grundstückeigentümern entsprechende städtebauliche Selbstbindungsverträge zur Selbstnutzung Ihres Grundstückes geschlossen wurden. Ein Grundstückseigentümer aus dem ursprünglichen Umgriff des Baugebietes war nicht bereit, diesen Vertrag entsprechend zu unterzeichnen und ist daher aus dem Bebauungsplanverfahren ausgeschieden; das Grundstück ist daher im weiteren Bebauungsplanverfahren nicht mehr enthalten. Eine entsprechend ergänzte Planzeichnung wird mittels Darstellung über den Beamer im Sitzungssaal dem Gremium zur Kenntnis gebracht.

Beschluss

Der Markt Wolnzach überträgt nach der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung die Durchführung der Erschließungsträgerschaft (Planungs- und Koordinationsmaßnahmen sowie das Herstellen der Erschließung) gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Der Erschließungsträger schließt mit den jeweiligen Grundstückseigentümern entsprechende Kostenerstattungsvereinbarungen zur Übernahme der Erschließungskosten ab.

Seitens des Marktes Wolnzach ist ein entsprechender Ingenieurvertrag mit dem Erschließungsträger zu schließen. 1. Bürgermeister Machold bzw. sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, den Markt Wolnzach im Zuge dieser Amtshandlung zu vertreten und alle erforderlichen und zweckdienlichen Erklärungen abzugeben sowie den Ingenieurvertrag entsprechend zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 15:19 Uhr