Antragsteller/Bauherr: Getränke Hörl GmbH; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die bestehende Halle auf den Grundstücken Fl.Nr. 1017 und 1017/7 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 33


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 23.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 1017 und 1017/7 der Gemarkung Wolnzach befinden sich im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und sind im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die bestehende Halle auf den Grundstücken Fl.Nr. 1017 und 1017/7 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 33, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:57 Uhr