Antragsteller/Bauherr: Widmann Alois; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Teiles des bestehenden Carports zu einem landwirtschaftlichen Aufenthaltsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2899 der Gemarkung Gebrontshausen, Hüll 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 27.04.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 2899 der Gemarkung Gebrontshausen, liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Teiles des bestehenden Carports zu einem landwirtschaftlichen Aufenthaltsraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2899 der Gemarkung Gebrontshausen, Hüll 3, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen sowie die Voraussetzung einer Privilegierung zu prüfen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2021 15:35 Uhr