Antragsteller/Bauherr: Schäch Cornelia; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses als Mehrgenerationenwohnhaus mit Büro, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 984/4 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 43


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 27.04.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 984/4 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Die betreffende Teilfläche des Grundstückes grenzt des Weiteren unmittelbar an das Wettbewerbsgebiet des städtebaulichen Wettbewerbes „Wohnen an der Wolnzach“ an. Das für den Antrag auf Bauvorbescheid gegenständliche Wohnhaus soll als Ersatzbau für das auf dem nördlichen Teil des Baugrundstücks im Wettbewerbsgebiet bestehende Wohnhaus des Bauwerbers errichtet und genutzt werden.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses als Mehrgenerationenwohnhaus mit Büro, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 984/4 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraß 43, wird befürwortet, sofern das betreffende Mehrgenerationenwohnhaus durch die Bauwerberin/Grundstückseigentümerin selbst genutzt wird.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Die Verwaltung regt an und hat mit der Bauwerberin/Grundstückseigentümerin besprochen, dass sobald der Wettbewerb „Wohnen an der Wolnzach“ abgeschlossen ist, nach Möglichkeit hinsichtlich der Gestaltung und Situierung des Gebäudes mit dem Siegerbüro die Planung angepasst werden soll.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Zimmermann) 2. Bürgermeister Schäch hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 03.05.2021 15:35 Uhr