Antragsteller/Bauherr: Wagner Christian; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von einem Neun-Familienhaus und einem Sechs-Familienhaus mit 26 Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von einem Neun-Familienhaus und einem Sechs-Familienhaus mit 26 Tiefgaragenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022/13 der Gemarkung Wolnzach, Hopfenstraße 18, wird befürwortet.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der erforderliche Kinderspielplatz ist gemäß der geltenden Kinderspielplatzsatzung des Marktes Wolnzach auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der Kinderspielplatz ist gemäß den Bestimmungen der geltenden Kinderspielplatzsatzung herzustellen und zu unterhalten. Der Kinderspielplatz darf weder vorübergehend noch dauerhaft seiner Zweckbestimmung entzogen werden.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2021 08:09 Uhr