Wasserzweckverband Paunzhausen; hier: Beschlussfassung über die Anwendung von Erschließungsverträgen zur Refinanzierung des Anschlusses von Neubaugebieten im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbandes Paunzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In seiner Sitzung vom 13.07.2020 hat sich der Werkausschuss des Wasserzweckverbandes Paunzhausen mit dem Thema der kostendeckenden Binnenerschließung von leitungsgebundenen Einrichtungen bei Neubaugebieten befasst und hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten werden zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB zwischen dem Wasserzweckverband Paunzhausen und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern geschlossen bzw. von der jeweiligen Gemeinde bei Erschließungsverträgen beteiligt.“

Ziel ist, dass die Erschließungskosten zukünftig nicht mehr defizitär über Gebühren und Beiträge aller Abnehmer im Verbandsgebiet zu refinanzieren, sondern kostendeckend von den Grundstückseigentümern, die den Erschließungsvorteil erhalten, zu tragen sind. Die Herstellungsbeiträge werden dagegen entsprechend den Regelungen der Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/ WAS) des Wasserzweckverbandes Paunzhausen durch eine Vereinbarung abgelöst.

Zur Umsetzung der in der Verbandsversammlung bzw. Werkausschuss beschlossenen Vorgehensweise fassen die Mitgliedsgemeinden jeweils Gemeinderatsbeschlüsse. In diesen verpflichten sie sich ihrerseits, mit dem Zweckverband als Vertragspartner die oben genannten Verträge zu schließen bzw. diesen bei Erschließungsverträgen zu beteiligen. Diese Vorgehensweise muss dann auch von allen Verbandsgemeinden beibehalten werden, damit nicht bei den Beitrags- und Gebührenbelastungen innerhalb des Verbandsgebietes Ungleichgewichte entstehen.

Der Wasserzweckverband Paunzhausen unterstützt ihre Verbandsmitglieder natürlich bei der praktischen Umsetzung.

Durch den diesbezüglichen Beschluss wird im Gemeindebereich des Marktes Wolnzach ausschließlich der Ortsteil Gschwend berührt, da dieser an das Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes Paunzhausen angeschlossen ist.

Beschluss

Der Markt Wolnzach verpflichtet sich, bei allen zukünftig geplanten Neubaugebieten im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Paunzhausen zur kostendeckenden Finanzierung der leitungsmäßigen Binnenerschließung städtebauliche Verträge (Kostenübernahme- und Ablösevereinbarungen) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BauGB mit dem Wasserzweckverband Paunzhausen als Vertragspartner und den jeweiligen Grundstückseigentümern und ggf. Erschließungsträgern zu schließen bzw. bei Erschließungsverträgen zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2021 08:09 Uhr