Einbeziehungssatzung Nr. 21 "An der Josef-Schlicht-Straße II" in Geroldshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Billigungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach billigt den von Regierungsbaumeister Dipl.-Ing. Georg Fuchs, Wolnzach-Burgstall, ausgearbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 21 „An der Josef-Schlicht-Straße II“ in Geroldshausen mit Begründung in der Fassung vom 29.06.2021. 

Der Satzungsentwurf ist in der Planzeichnung dahingehend zu ändern, dass das bisher festgesetzte verbindliche Maß entfällt, da der Abstand zur Grundstücksgrenze mit der festgesetzten Baugrenze hinreichend geregelt ist. 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Vor Durchführung der öffentlichen Auslegung ist der mit den Grundstückseigentümern bereits geschlossene städtebauliche Vertrag dahingehend abzuändern, dass der Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung des Marktes Wolnzach entsprechend stattfindet und dass die ohnehin vorgesehene Selbstnutzung des Grundstückes der Einbeziehungssatzung durch die Grundstückseigner mit der entsprechenden Bauverpflichtung vertraglich festgeschrieben wird. Die Grundstückseigentümer haben sich gegenüber der Marktgemeinde hierzu bereits mündlich bereit erklärt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:55 Uhr