Der Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten und zwölf Stellplätzen als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 233 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 24, wird nicht befürwortet.
Der beantragten Abweichung gemäß § 5 der Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach von der notwendigen Stellplatzanzahl gemäß § 2 Nr. 4 der Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach wird nicht zugestimmt. Die Erteilung einer Abweichung von dieser Festsetzung hätte äußerst weitreichende Konsequenzen, da auf Grund der damit einhergehenden Bezugsfallwirkung Abweichungen von dieser Festsetzung und damit weitgehende Grundstücksversiegelungen bei Mehrfamilienhausbebauung mit entsprechendem Verlust der Wohnqualität einhergehen würden. Es handelt sich bei der betroffenen Festsetzung um eine der gewichtigsten Festsetzungen der geltenden Stellplatzsatzung der Marktgemeinde.
Weiterhin bestehen Bedenken gegen die geplanten Duplexgaragen, da diese zum einen von der angestrebten, zu hohen Bebauungs- und Versiegelungsdichte auf dem Grundstück zeugen und zum anderen die Erfahrungen mit anderen Bauvorhaben mit Duplexgaragen im Markt Wolnzach gezeigt haben, dass diese Garagenformen von den späteren Mietern bzw. Wohnungsinhabern nicht genutzt werden und die PKWs entsprechend auf der Straße geparkt werden. Da in diesem Bereich der Herrnstraße immer wieder PKWs auf der Straße geparkt werden, kann dies aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht akzeptiert werden. Des Weiteren führt die durch die hohe Anzahl an Wohneinheiten und die Art des Stellplatznachweises über Duplexgaragen zu einer nach wie vor zu hohen Versiegelung des Grundstückes. Angesichts der bereits im Bestand vorhandenen sehr hohen Versiegelung des Baugrundstückes sollte eher auf eine Entsiegelung bzw. möglichst geringe Versiegelung bei dem jetzt beantragten Neubau geachtet werden.
Es liegt somit kein begründeter Einzelfall für die Erteilung einer Abweichung gemäß § 5 der Stellplatzsatzung vor. Die beantragte Abweichung von der gemäß § 2 Nr. 4 der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplatzanzahl wird nicht erteilt.
Es ist durchaus möglich, bei entsprechender Reduzierung der Wohneinheiten auf vier Wohneinheiten sowie Verschlankung des Baukörpers auf 9,00 Meter Breite und Nachweis der Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach eine ortsverträgliche Neubebauung und Nachverdichtung des betreffenden Grundstückes Fl.Nr. 233 der Gemarkung Wolnzach zu erreichen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen und die gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften zu prüfen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.
In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen Bedenken.
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag nicht.
2. Bürgermeister Schäch wird mit dem Antragsteller/Bauherrn umgehend ein Gespräch führen und den Bauherren bitten, seinen Antrag zurückzuziehen, damit eine einvernehmliche Lösung für eine verträgliche Bebauung zwischen dem Bauherrn und der Marktgemeinde gefunden werden kann. 2. Bürgermeister Schäch sichert zu, dass die Rücknahmeerklärung am Tag nach der heutigen Sitzung der Verwaltung schriftlich zugehen wird. 1. Bürgermeister Machold erklärt, dass er
Vertrauen in die Erklärung von 2. Bürgermeister Schäch hat, jedoch sofern keine Rücknahme des Bauantrages erfolgt auf Grund drohender Verfristung der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und der damit einhergehenden automatischen Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in der jetzigen Sitzung eine Entscheidung zum Antrag getroffen werden muss. 1. Bürgermeister Machold ruft daher die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt auf.