Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB); hier: Vorläufige Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16.09.2019 bis 01.10.2019 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach zwei Stellungnahmen oder Einwände vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 18.10.2019 bis 28.11.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.10.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der von Dipl.-Ing. Hans Koch, Wolnzach, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 27.07.2021 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ mit Begründung in der Fassung vom 27.07.2021 wird erneut gebilligt. 

Die Verwaltung des Marktes Wolnzach wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ mit Begründung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. mit §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfes Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen abgegeben werden können

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:52 Uhr