Antragsteller/Bauherr: Schönbrodt Theresa und Arne; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Terrassenüberdachung auf einem Teilbereich der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1235/6 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Scheibenbogen-Straße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 114 für das Gebiet „Am Strassergrund“ in Wolnzach, 1. Änderung und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest. Die Terrassenüberdachung steht auf Grund des Standortes der bestehenden Terrasse über die Baugrenze hinaus bzw. diese wird überbaut. 

Beschluss

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Die Befreiung bezieht sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 1235/6 der Gemarkung Wolnzach. 

Der Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau einer Terrassenüberdachung auf einem Teilbereich der vorhandenen Terrasse auf dem Grundstück Fl.Nr. 1235/6 der Gemarkung Wolnzach, Josef-Scheibenbogen-Straße 2, wird befürwortet. 

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Sollten weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber ebenfalls gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung einer Befreiung zieht nicht automatisch eine Änderung des Bebauungsplanes nach sich. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:52 Uhr