Bauabschnitt II "Kirche und Umgriff" im Markt Wolnzach; hier: Vorstellung der Planung (Herr Krix, Büro Immich, 15 Minuten) und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sondersitzung des Marktgemeinderates 18.03.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Planungen für den Bauabschnitt II „Kirche und Umgriff“ werden vorgestellt. Zu diesen Planungen fand bereits eine Bürgerinformation sowie mit Einladung der Anlieger am 16.11.2019 statt.
Die folgenden Planungen sind mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und im Jahresantrag für Städtebaufördermittel eingeplant.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Programm Innen vor außen eingeplant werden – eine Förderhöhe von 80 % wird in Aussicht gestellt. Der endgültige Förderhöhe bemisst sich an den anrechenbaren Kosten nach erfolgter Ausschreibung der Maßnahme.

 Die Höhe der Förderung wird nach den tatsächlichen Ausschreibungsergebnissen errechnet.

Die Kosten für den Bauabschnitt II belaufen sich nach der Kostenschätzung vom 27.01.2021 belaufen sich auf 1.026.000,00 Euro und sind im Haushalt der Marktgemeinde entsprechend eingeplant.

Der Ingenieurvertrag vom 26.02.2013 muss fortgeschrieben werden. Hierzu wird die Verwaltung von Frau Winkelman unterstützt um alle rechtlichen Vorgaben auf den aktuellen Stand zu bringen.

1. Bürgermeister Machold führt hinsichtlich des groben Zeitplanes der Baumaßnahme aus, dass im Herbst dieses Jahres mit der Baumaßnahme begonnen werden soll und eine Fertigstellung bis zum Frühjahr 2022, idealerweise bis zum 01.05. angestrebt ist, damit der Maibaum des Marktes auf dem Vorplatz aufgestellt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahme ist insgesamt jedoch abhängig von der Förderung.

Herr Krix erläutert dem Gremium, dass im Vorfeld der Baumaßnahme im Bereich vor der Kirche entsprechende archäologische und denkmalschutzrechtliche Untersuchungen in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchzuführen sind, deren konkrete Dauer vom Ergebnis der Untersuchungen selbst abhängt und nicht abgeschätzt werden kann. Um einen zeitigen Beginn der Baumaßnahme im Herbst 2021 gewährleisten zu können, sollten diese Untersuchungen daher baldmöglichst beauftragt und eingeleitet werden. Die Präsentation von Herrn Krix ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat die vorgestellten Planungen zur Kenntnis genommen und stimmt diesen sowie den geschätzten Kosten des Bauabschnittes II zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Durchführungen der Baumaßnahme einzuleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung der notwendigen archäologischen und denkmalschutzrechtlichen Untersuchungen des Bauareales einzuleiten und entsprechend notwendige Angebote einzuholen bzw. Ausschreibungen zur Realisierung des Bauabschnittes II in Abhängigkeit der Förderzusage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Datenstand vom 16.04.2021 10:59 Uhr