22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet "Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle" in Königsfeld; hier: Beratung und Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 12.04.2018 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 148 „Königsfeld Feuerwehrhaus und Reithalle“ im Parallelverfahren beschlossen.

Dem Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 148 mit Begründung und Umweltbericht der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 18.02.2020 zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 148 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 03.12.2020 bis 29.01.2021 sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.11.2020 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es ging im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner, München, in Vertretung der Eigentümer eines anliegenden Grundstückes ein, der sich in den Grundzügen 17 weitere Anliegerhaushalte mit 35 Unterschriften angeschlossen haben. Die gegenständliche Stellungnahme der Kanzlei Labbé & Partner wurde dem Bauausschuss im Vorfeld seiner Sitzung am 23.02.2021 über das RIS in datenschutzkonformer Form zur Verfügung gestellt und von Frau Schneider dem Gremium in der Sitzung zusammenfassend vorgetragen.

Nach Diskussion der Sachlage hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass die Angelegenheit von den Fraktionen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten werden soll und anschließend über die weitere Vorgehensweise durch den Marktgemeinderat entschieden werden.

Zur Prüfung der vorgebrachten immissionsschutzrechtlichen Bedenken ist nach Prüfung die Erstellung eines Lärmgutachtens bzw. einer schalltechnischen Untersuchung notwendig.

Diskussionsverlauf

Während des Tagesordnungspunktes erklärt eine Vielzahl der anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderates, im Vorfeld der Sitzung am Sitzungstag per E-Mail ein Schreiben von Bürgern aus Königsfeld erhalten zu haben, in welcher der Standort und die Nutzung der geplanten Reithalle nochmals hinterfragt wird. Da dieses Schreiben nicht allen anwesenden Mitgliedern des Marktgemeinderates bekannt bzw. zugegangen ist und des Weiteren die Verwaltung keine Kenntnis von diesem Schreiben hat besteht kein einheitlicher Kenntnisstand im Gremium und konnte das Schreiben von der Verwaltung nicht rechtlich geprüft werden. 1. Bürgermeister Machold schlägt daher vor, die Behandlung des Sachverhaltes auf eine kommende Sitzung des Bauausschusses zu verweisen und die Angelegenheit insoweit zurückzustellen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt wie von 1. Bürgermeister Machold vorgeschlagen, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes auf Grund des nicht einheitlichen Kenntnisstandes im Gremium auf eine kommende Sitzung des Bauausschusses zur weiteren Behandlung zu verweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Neuber)

Datenstand vom 29.04.2021 14:24 Uhr