Einbeziehungssatzung Nr. 20 „An der Bodenfeldstraße“ in Jebertshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die Einbeziehungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das für die Satzung gegenständliche Bauvorhaben konnte zwischenzeitlich mit einer durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm erteilten Einzelgenehmigung realisiert werden. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens der Einbeziehungssatzung Nr. 20 „An der Bodenfeldstraße“ in Jebertshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2021 14:24 Uhr