Einbeziehungssatzung Nr. 20 „An der Bodenfeldstraße“ in Jebertshausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die Einbeziehungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) | Sitzung des Marktgemeinderates | 15.04.2021 | ö | beschliessend | 11 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das für die Satzung gegenständliche Bauvorhaben konnte zwischenzeitlich mit einer durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm erteilten Einzelgenehmigung realisiert werden. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2021 14:24 Uhr