Bebauungsplan Nr. 81 „Wiesenäcker“, 2. Änderung in Gosseltshausen gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB); hier: Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es wurden die Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 (frühz. Beteiligung) sowie §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (öffentl. Auslegung) und zusätzlich eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB durchgeführt; das Verfahren konnte aufgrund massivster Nachbareinwendungen nicht rechtssicher zu Ende geführt werden. Es wurde jedoch durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm eine entsprechende Einzelgenehmigung (Bauvorbescheid) für das für die Änderung des Bebauungsplanes gegenständliche Bauvorhaben erteilt. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 81 „Wiesenäcker“, 2. Änderung in Gosseltshausen gemäß § 13a Baugesetzbuch(BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2021 14:24 Uhr