Einleitungsbeschluss gemäß § 140 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Sanierungsgebiet im Marktkern des Marktes Wolnzach und die entsprechende Sanierungssatzung sind gemäß § 235 Baugesetzbuch (BauGB) bis Ende 2021 aufzuheben. 

Da die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen gemäß der Voruntersuchung zur Sanierungssatzung aus dem Jahre 1987 jedoch teilweise noch laufen (u.a. Bauabschnitt II Sanierung Marktplatz) sollte der Marktkern des Marktes Wolnzach weiterhin Sanierungsgebiet sein. 

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Sanierungssatzung um zwei Jahre zu verlängern, um die Maßnahmen abzuschließen oder lückenlos in eine neue Sanierungssatzung zu überführen.  

Diese beiden Jahre werden genutzt, um eine neue Sanierungssatzung aufzulegen. Diese kann noch ausstehende Maßnahmen beinhalten, auch kann sich der Umgriff des Sanierungsgebiets ändern.

Der Marktgemeinderat hat bereits mit Beschluss vom 10.06.2021 ein geeignetes Fachbüro mit den vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beauftragt. Das Untersuchungsgebiet wurde wie dargestellt festgelegt:


Beschluss

Das Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Die laufenden Maßnahmen sind abzuschließen bzw. in eine neue Sanierungssatzung zu überführen. Das Sanierungsgebiet ist entsprechend anzupassen.

Ein entsprechendes Verfahren gemäß § 141 BauGB mit der diesbezüglichen vorbereitenden Untersuchung wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 10.06.2021 bereits begonnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 14:46 Uhr