Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ im beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). 

Der Umgriff des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 77/2, 79/1, 674/6, 674/5, 50/4 Teilfläche (Ortsstraße Gebehardstraße), 84/1 Teilfläche und 77 Teilfläche, jeweils der Gemarkung Gebrontshausen. 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt: 

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 79/2 und nördl. Restlfäche Fl.Nr. 77, nördliche Restfläche Fl.Nr. 84/1, Fl.Nr. 77/3, Fl.Nr. 79/4 und Fl.Nr. 77/4 jeweils der Gemarkung Gebrontshausen 

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 15/3 und Fl.Nr. 15 sowie östliche Restfläche Fl.Nr. 50/4 (Ortsstraße Gebehardstraße) der Gemarkung Gebrontshausen

Südliche Grenze:
Südliche Restfläche Grundstück Fl.Nr. 50/4 Gemarkung Gebrontshausen (Ortsstraße Gebehardstraße) 

Westliche Grenze:
Westliche Restfläche Grundstücke Fl.Nr. 50/4 (Ortsstraße Gebehardstraße) und westliche Restfläche 84/1 der Gemarkung Gebrontshausen

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der gestrichelten Linien:


Mit der Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine weitere Bebauung bzw. Nachverdichtung im Rahmen des Einfügungsgebotes nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für die vorgenannten Grundstücke im Geltungsbereich Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen geschaffen werden. 

Mit der Ausarbeitung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt. 

Die Grundstückseigentümer haben sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen mit Begründung in der Fassung vom 11.11.2021. 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 13a Abs. 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 14:46 Uhr