Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet "Am Kiefernweg" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB); hier: Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.12.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Am Kiefernweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16.09.2019 bis 01.10.2019 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach zwei Schreiben mit Stellungnahmen oder Einwänden vorgebracht. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 18.10.2019 bis 28.11.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.10.2019 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es liegt ein Schreiben mit Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 06.09.2021 bis 02.10.2021 die erneute verkürzte öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor. Die Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt den oben genannten Abwägungen für den Bebauungsplan Nr. 144 „Am Kiefernweg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) zu. 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach beschließt aufgrund § 10 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Verordnung für die bauliche Nutzung von Grundstücken (BauNVO), der Planzeichenverordnung (PlanzV) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) den von Dipl.-Ing. Hans Koch, Wolnzach, gefertigten Bebauungsplan Nr. 144 „Am Kiefernweg“ mit Begründung in der Fassung 30.11.2021 als Satzung. 

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntgabe gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Datenstand vom 23.12.2021 09:18 Uhr