Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; hier: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 09.12.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Einführung der elektronischen Wasserzähler zum 01.01.2022 macht den Erlass einer Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) erforderlich.

Beschluss

Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)



Der Markt Wolnzach erlässt gemäß des Art. 5 ff des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende


Satzung


zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 09.11.2001.

§1

Nach § 9 a wird folgender Paragraph in die Satzung neu eingefügt:

§ 9 b 
Ablesegebühr

(1) Wird auf Wunsch des Grundstückeigentümers oder Gebührenschuldners die Funkauslesung des elektronischen Wasserzählers ausgeschaltet und der Wasserverbrauch anderweitig übermittelt, ist der Grundstückseigentümer als Anschlussnehmer verpflichtet, in der ersten Kalenderwoche jeden Jahres die Zählerablesung selbst vorzunehmen und den dabei ermittelten Zählerstand unverzüglich an den Markt Wolnzach mitzuteilen. 
Für den Mehraufwand der manuellen Erfassung wird eine Gebühr erhoben.

(2) Die Gebühr beträgt pro manuell zu erfassenden Zählerstand 30,00 €. 

§2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(Gegenstimme: Wallner)

Datenstand vom 23.12.2021 09:18 Uhr