"Wohnen an der Wolnzach"; hier: Auftragsvergabe zur Bauleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der von der Marktgemeinde mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.01.2021 eingeleitete und anschließend ausgelobte Städtebauliche Realisierungswettbewerb „Wohnen an der Wolnzach“ wurde mit der abschließenden Sitzung des Preisgerichtes am 08.06.2021 in der Preysinghalle abgeschlossen. 

In seiner Sitzung vom 08.06.2021 hat das Preisgericht mit einstimmigem Beschluss der Marktgemeinde als Auslober des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes empfohlen, den Verfasser des vom Preisgericht mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfes mit den weiteren Planungsleistungen entsprechend der Auslobung zu beauftragen. Mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde der Entwurf der MORPHO-LOGIC GmbH, München, in Zusammenarbeit mit fischer heumann landschaftsarchitekten, München. 

Beschluss

Nach dem durch den Markt Wolnzach durchgeführten Städtebaulichen Realisierungswettbewerb „Wohnen an der Wolnzach“ erhält gemäß des einstimmigen Empfehlungsbeschlusses des Preisgerichtes vom 08.06.2021 das Büro MORPHO-LOGIC GmbH, Schleißheimer Straße 25, 80333 München, in Zusammenarbeit mit fischer heumann landschaftsarchitekten, Rotwandstraße 24, 85139 München, im Namen und auf Rechnung des Marktes Wolnzach, den Auftrag für die Erstellung des städtebaulichen Entwurfes für das Gebiet des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes „Wohnen an der Wolnzach“ nach Prüfung zum Angebotspreis von 76.541,75 Euro inkl. Mehrwertsteuer laut Angebot vom 04.08.2021, als wirtschaftlichster Bieter. Hiervon ist das Preisgeld des 1. Preises des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbes in Höhe von 11.000,00 Euro in Abzug zu bringen. 

Im Angebot sind folgende Positionen: 

  • Grundlagenermittlung 
  • Vorentwurf (baulich-räumliches Konzept in zwei Alternativen mit Darstellung und Ausrichtung der Baukörper, ihrer Höhenentwicklung und Dachgestaltung, wichtige städtebauliche Raumkanten, Freiraum und Umweltaspekte mit Darstellung der Zonierung von öffentlichen und privaten Flächen für umweltbezogene Aspekte, Nutzungskonzept mit Darstellung der verschiedenen Nutzungen nach ihrer Art und Aufzeigen von spezifischen Nutzungen und Standorten, Typologien und Parzellierungen, Erschließungskonzept mit Darstellung der öffentlichen und privaten Erschließung, Parkierung, Integration von Flächen für Mobilitätsangebote, Vorschläge zur Realisierung in Bauabschnitten, Erläuterungen mit Beschreibung der Vorentwürfe, Ermitteln der städtebaulichen Kenndaten, Abstimmung mit Bewerten der unterschiedlichen Lösungen und Mitwirken bei der Auswahl, Abstimmen des Vorentwurfes mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung fachlich beteiligten, maximal zwei Termine)
  • Entwurf (Durcharbeiten und Komplettieren der ausgewählten Konzeption zum Entwurf, Integration von vertiefenden Fachbeiträgen, Maßnahmenübersicht mit Darstellen der aus der ausgewählten Alternative sich ergebenden Einzelmaßnahmen, Abstimmen des Entwurfes mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung fachlich beteiligten, maximal zwei Termine)
  • Modell 1:500
  • Perspektivische Animationen
  • Nebenkosten

Im Anschluss an die Erstellung des Städtebaulichen Entwurfes erfolgt mit gesonderten Beschluss bzw. im Zuge der Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den entsprechenden Bebauungsplan die Beauftragung des Büros MORPHO-LOGIC GmbH, Schleißheimer Straße 25, 80333 München, in Zusammenarbeit mit fischer heumann landschaftsarchitekten, Rotwandstraße 24, 85139 München für die Erstellung der Bauleitplanung für das Gebiet des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Wohnen an der Wolnzach“. 

Hierbei wird für das Büro MORPHO-LOGIC GmbH voraussichtlich ein Gesamthonorar in Höhe von 42.577,05 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer für die Planungsleistungen sowie für das Büro fischer heumann landschaftsarchitekten für den Grünordnungsplan/die Freianlagen ein Gesamthonorar in Höhe von 9.366,01 Euro brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu beauftragen sein. 

Die Kosten für die Erstellung des Städtebaulichen Entwurfes sowie die Bauleitplanung und alle damit verbundenen Aufwendungen sind durch die beteiligen Grundstückseigentümer zu tragen, welche sich mittels städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten entsprechend verpflichtet haben. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Röhrich hat aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 23.12.2021 14:42 Uhr