Antragsteller/Bauherr: Hartung Anton; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordaches beim bestehenden Hauptgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 245 der Gemarkung Wolnzach, Herrnstraße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der gegenständliche Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordaches beim bestehenden Hauptgebäude e auf dem Grundstück Fl.Nr. 245, Herrnstraße 14, wurde durch den Bauausschuss in seiner Sitzung vom 29.06.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen entsprechend erteilt. 

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Gemäß § 3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung sind zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich Zu- und Abfahrten als offener Stauraum mit einer Länge von mindestens 6,00 Metern vorhanden sein. Der geplante Carport soll mit einem Abstand von 25 Zentimetern zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Die offene Seite zur Straße weist eine Breite von 7,00 Metern auf. 
Durch die Errichtung des Carports bestehen die gleichen Sichtverhältnisse wie bei Errichtung eines Stellplatzes. Ein zügiges Ein- und Ausparken ist auf Grund der Breite der öffentlichen Verkehrsfläche gewährleistet. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Marktgemeinde mit Schreiben vom 11.10.2021 gebeten, entsprechend über das gemeindliche Einvernehmen für die mit Schreiben vom 30.09.2021 durch den Bauherrn beantragte o. g. Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach zu entscheiden. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Vordachens beim bestehenden Hauptgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 245, Herrnstraße 14, wird befürwortet.

Der beantragten Abweichung von § 3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde bezüglich des Stauraumes von 6,00 Metern wird auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der Sichtverhältnisse auf die öffentliche Verkehrsfläche zugestimmt. Weitere Abweichungen von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung werden nicht erteilt. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:42 Uhr