Antragsteller/Bauherr: Reim Jürgen; hier: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Überdachung mit Balkon an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall, Bahnstraße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 26.10.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 63 für das Gebiet „Koppleiten“ in Burgstall und widerspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/ Bauherr:

  1. Der Bebauungsplan setzt Flächen für Garagen fest. Der geplante Unterstellplatz soll außerhalb der Umgrenzungslinie für Garagenflächen errichtet werden; bereits die Bestandsgarage befindet sich außerhalb der dafür vorgesehenen Umgrenzungslinie. 
  2. Der Bebauungsplan setzt als Dachform ein gleichgeneigtes, symmetrisches Satteldach fest. Die Überdachung soll als Flachdach ausgeführt werden, welches als Balkon im Anschluss an den bestehenden Speicher- /Lagerraum oberhalb der Garage genutzt werden kann. 
  3. Der Bebauungsplan setzt für Garagen eine maximale Gebäudelänge von 6,50 Metern fest. Die Gebäudelänge des Unterstellplatzes soll 6,975 Meter betragen, um Gartengeräte, Fahrräder und Stückholz unterbringen zu können. 

Es liegen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. 

Beschluss

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesen Punkten können erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Befreiungen beziehen sich nur auf das Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall.

Sollten für das Vorhaben weitere Befreiungen von den Festsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden.
Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des Bebauungsplanes nach sich.

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Überdachung mit Balkon an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/2 der Gemarkung Burgstall, Bahnstraße 10, wird befürwortet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprünglich genehmigte Nutzung der Speicherräumlichkeiten im Dachgeschoss, welche in den für diesen Antrag gegenständlichen aktuellen Eingabeplänen als Lager dargestellt ist, nicht verändert werden darf. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die erforderlichen Fachstellen zu beteiligen. Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltbeschluss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:42 Uhr