Bebauungsplan Nr. 72 "Schlagenhausermühle I"; hier: Vorstellung der Städtebaulichen Untersuchung bezüglich der Höhenentwicklung und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 30.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.07.2021 wurde dem Gremium ein Zwischenergebnis zur Höhenentwicklung im Gebiet Schlagenhausermühle I vorgestellt. Anschließend sollte ein Modell in Auftrag gegeben werden um die verschiedenen Höhenszenarien besser darzustellen.

Leider war kein Modellbauer zu finden welcher in Absehbarer Zeit ein Modell fertigen konnte, so dass weiter auf der Basis eines 3D Modells weitergearbeitet wurde.

Dem Gremium wird zur Sitzungsvorbereitung eine vertiefende Untersuchung der Höhenentwicklung zur Verfügung gestellt.

Es ist zu entscheiden welche Höhenmaße für die weitere Planung festgelegt werden:

Das beauftragte Büro stellt folgendes Fazit:

„Nicht zuletzt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und einem entsprechenden sparsamen und resourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden ist aus unserer Sicht eine Nachverdichtung des bereits bestehenden Gewerbegebiets Schlagenhausermühle I sehr empfehlenswert 
und anzustreben. 

Das Maß der baulichen Dichte, insbesondere an dieser exponierten Stelle am Ortseingang, sollte sich an der umliegenden Bebauung orientieren, die zukünftigen Gewerbebauten sich städtebaulich verträglich in das Ortsbild einfügen. Eine Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit auf insgesamt IV Vollgeschosse (Studie II) stellt sich aufgrund der umliegenden und ortstypischen Bebauung sowie der eher kleinteiligen Parzellierung der Grundstücke als kaum verträglich dar. Die Bebauung wirkt zu dicht und massiv, dass 
Gewerbegebiet wäre aus unserer Sicht kein adäquater städtebaulicher Auftakt am Ortseingang. 

Eine maßvolle Erhöhung der derzeit im Bebauungsplan festgesetzten Zweigeschossigkeit auf drei Vollgeschosse mit einem regional- und ortsüblichen Satteldach (Studie I) erachten wir als gute, verträgliche und für das Gebiet stimmige Lösung. Über die Festsetzung von maximaler Wandhöhe und Dachneigung können bei dieser Variante zudem zusätzliche Nutzächen im Dachgeschoss generiert werden, so dass eine 
ähnliche Flächenbilanz wie mit einem zusätzlichen, zurückgesetzten Dachgeschoss (Studie III) möglich wäre. 

Für die zukünftige Entwicklung und Nachverdichtung des Gewerbegebiets Schlagenhausermühle I empfehlen wir die Weiterverfolgung der Studie I mit einer Erhöhung der Geschossigkeit auf III Vollgeschosse mit Satteldach. 

Gegenüberstellung:

Studie 1 – III+D (Satteldach)
Positiv.
+ Aufnahme der regional typischen Dachform (Satteldach)
+ Einheitliches Erscheinungsbild des Gewerbegebiets 
+ Integration von PV-Anlagen in Dachächen möglich
+ ruhige Baukörper


Negativ:
 - Nutzungseinschränkung aufgrund der Dachschrägen
- Belichtung DG weitestgehend nur über Dachächenfenster o. Dacheinschnitte


Studie 3 – III+Staffelgeschoss
Positiv:
+ gute Belichtungsmöglichkeit des Dachgeschosses 
+ Flexible Nutzungsmöglichkeiten im Dachgeschoss 
+ Dachbegrünung möglich


Negativ:
- Realisierung setzt Flachdachlösung voraus
- wenig einheitliches Erscheinungsbild des Gewerbegebiets

Beschluss

Nach ausführlicher Diskussion entscheidet sich das Gremium dahingehend, dass die aus der vorgelegten Untersuchung hervorgehende Studie 3 (III Vollgeschosse und Staffelgeschoss) für die weitere Höhenentwicklung des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle I maßgeblich sein soll. 

Dies ist als einheitliche Festsetzung im Zuge des künftigen Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“, 1. Änderung (Umgriff nur das bereits bestehende Gewerbegebiet Schlagenhausermühle I) entsprechend zu berücksichtigen, um somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Erscheinungsbild des bisherigen Gewerbegebietes Schlagenhausermühle I bezüglich der Höhenentwicklung der Gebäude zu schaffen. 

Die Festlegung dieser Festsetzung führt jedoch nicht dazu, dass jedes Gebäude im bestehenden Gewerbegebiet Schlagenhausermühle I sich zwingend dieser Höhenentwicklung und Dachform anzupassen hat. Es ist daher davon auszugehen, dass tatsächlich eine Durchmischung von bestehenden Gebäuden mit bestehenden Dachformen und weniger Vollgeschossen sowie neurealisierten bzw. aufgestockten Gebäuden mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss eintreten wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 14:46 Uhr