Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West";
hier: Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der Öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Satzungsentwurfes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 die Aufstellung der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 29.11.2021 bis 13.12.2021 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach keine Schreiben mit Stellungnahmen oder Einwänden vorgebracht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 13.04.2022 bis 25.05.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 05.04.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.
Beschluss
Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 28.06.2022 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt.
Der Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen mit Begründung in der Fassung vom 28.06.2022 wird erneut gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2022 09:00 Uhr