Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 54 "Gebrontshausen-West"; hier: Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der Öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Satzungsentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 die Aufstellung der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 29.11.2021 bis 13.12.2021 durchgeführt. Es wurden hierzu beim Markt Wolnzach keine Schreiben mit Stellungnahmen oder Einwänden vorgebracht. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 13.04.2022 bis 25.05.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 05.04.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach stimmt der vom Büro Eichenseher Ingenieure GmbH, Dipl.-Ing. Wolfgang Eichenseher, Pfaffenhofen a. d. Ilm, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 28.06.2022 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 1 angefügt. 

Der Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ in Gebrontshausen mit Begründung in der Fassung vom 28.06.2022 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 09:00 Uhr