Antragsteller/Bauherr: Waldinger Christian; hier: Antrag auf Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs der ehemaligen Stallung in eine Backstube der bestehenden Hofbäckerei auf dem Grundstück Fl.Nr. 2955 der Gemarkung Gebrontshausen, Hüll 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 2955 der Gemarkung Gebrontshausen liegt im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt.

Das Grundstück ist nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen, die Abwasserbeseitigung erfolgt mittels der auf dem Baugrundstück vorhandenen Kleinkläranlage.

Beschluss

Der Antrag auf Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs der ehemaligen Stallung in eine Backstube der bestehenden Hofbäckerei auf dem Grundstück Fl.Nr. 2955 der Gemarkung Gebrontshausen, Hüll 9, wird befürwortet. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, zu prüfen, ob die bestehende Kleinkläranlage im Hinblick auf die geplante Erweiterung nach wie vor ausreichend dimensioniert ist. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 09:00 Uhr