Antragsteller/Bauherr: Felsl Stephan; hier: Antrag auf Baugenehmigung zum Dachgeschossausbau mit Einbau von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 397 der Gemarkung Wolnzach, Elsenheimerstraße 16 - Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 397 der Gemarkung Wolnzach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Das Grundstück weist eine Größe von 788 m² auf.

Gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben insgesamt neun Stellplätze nachzuweisen. Der Bauherr beabsichtigte zunächst, sieben Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen und beantragte für zwei Stellplätze eine Ablösung der Stellplatzpflicht gemäß § 4 der Stellplatzsatzung, da laut Bauherr die Herstellung auf dem Grundstück aus Platzgründen unmöglich ist. Dieser Ablösung hat der Bauausschuss des Marktes Wolnzach in seiner Sitzung vom 26.04.2022 nicht zugestimmt, da nach Ansicht des Gremiums die Herstellung aller notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nach Durchführung einer Umplanung durchaus möglich wäre.

Nunmehr wurde durch den Bauherrn jedoch keine wesentliche Umplanung durchgeführt und gemäß § 5 der Stellplatzsatzung ein Antrag auf Abweichung von den Bestimmungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung gestellt. Auf Grund dessen wurde der Markt Wolnzach durch das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur erneuten Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB angehalten. 

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach in folgenden Punkten gemäß Antragsteller/Bauherr: 

  1. Die Stellplatzsatzung des Marktes Wolnzach setzt in § 3 Nr. 5 der Satzung fest, dass Stellplätze mit einer Mindestbreite von 2,60 Metern und einer Mindestlänge von 5,20 Metern herzustellen sind. Der Gemäß Antragsteller/Bauherr ist auf Grund der Bestandssituation vor Ort mit der Mindestbreite von 2,60 Metern nicht möglich.  

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zum Dachgeschossausbau mit Einbau von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 397 der Gemarkung Wolnzach, Elsenheimerstraße 16, wird befürwortet. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Der beantragten Abweichung gemäß § 5 i. V. mit § 3 Nr. 5 der Stellplatzsatzung zur Herstellung der Stellplätze mit einer Breite von jeweils 2,50 Metern anstatt der festgelegten Mindestbreite von 2,60 Metern wird nicht zugestimmt. Die Herstellung der Stellplätze gemäß den Festsetzungen der Stellplatzsatzung ist bei Durchführung einer Umplanung weiterhin durchaus möglich. 

Es liegt somit kein begründeter Einzelfall für die Erteilung einer Abweichung gemäß § 5 der Stellplatzsatzung vor. Die beantragte Abweichung von der gemäß § 3 Nr. 5 der Stellplatzsatzung notwendigen Mindestbreite der Stellplätze wird nicht erteilt. Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind somit im Rahmen einer Umplanung gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 09:00 Uhr