Antragsteller/Bauherr: HN Grundstücksverwertungs GmbH; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Anpassung von Nutzungseinheiten eines Fachmarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 343 der Gemarkung Gosseltshausen, Hopfenstraße 59, Wolnzach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 25.10.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauherr beabsichtigt die Anpassung von Nutzungseinheiten eines Fachmarktes in Wolnzach. Vom Fachmarkt „Textil" wird ein Teilbereich abgetrennt und der Nutzungseinheit „Rossmann" zugeordnet. 
Das Grundstück Fl.Nr. 343 der Gemarkung Gosseltshausen liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. 

Die Anforderungen an den vorbeugenden und baulichen Brandschutz sind in die Planzeichnungen eingearbeitet. Ein Brandschutznachweis liegt den Unterlagen bei. Die Entwässerung bleibt von der Anpassung der Nutzungseinheiten unberührt. 

Durch die Anpassung der Nutzungseinheiten und die damit einhergehende Verringerung der Verkaufsfläche erhöht sich der Stellplatzbedarf nicht.

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Anpassung von Nutzungseinheiten eines Fachmarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 343 der Gemarkung Gosseltshausen wird befürwortet.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken.

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 09:43 Uhr