Antragsteller/Bauherr: IMWO Immobilien und Wohnbau GmbH; hier: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohnungen, Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1127/16 der Gemarkung Niederlauterbach, Wolnzacher Straße 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 25.10.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1127/16 der Gemarkung Niederlauterbach liegt im baulichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan des Marktes Wolnzach als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.

Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein älteres Wohnhaus mit EG, OG, DG mit Satteldach, eine Garage und zwei Nebengebäude. Gemäß Antragsteller soll die gesamte Bebauung abgebrochen und durch neuen Wohnraum ersetzt werden. Dabei soll die Firstrichtung des geplanten Wohngebäudes gedreht werden. Die Dachlandschaft in der Umgebung ist uneinheitlich. Die neuen Abmessungen des Gebäudes sollen vier Wohnungen Raum bieten.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohnungen, Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1127/16 der Gemarkung Niederlauterbach, Wolnzacher Straße 16, wird befürwortet.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind gemäß geltender gemeindlicher Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der erforderliche Kinderspielplatz ist gemäß der geltenden gemeindlichen Kinderspielplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachzuweisen. 

Die Versiegelung der Freiflächen ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Versiegelte Flächen sollen möglichst wasserdurchlässig ausgeführt werden. Auf Art. 7 BayBO wird verwiesen. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird weiterhin angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Schäch betritt vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

Datenstand vom 27.10.2022 09:43 Uhr