Antragsteller/Bauherr: Kellerer Maria; hier: Antrag auf Baugenehmigung zur Verfüllung einer Kiesgrube mit Z0-Material auf den Grundstücken Fl.Nr. 839 und 840 der Gemarkung Oberlauterbach, Nähe Attenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 29.11.2022 ö beschliessend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die zur Verfüllung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 839 und 840 der Gemarkung Oberlauterbach liegen im baulichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). 

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt. 

Beschluss

Der Antrag auf Baugenehmigung zur Verfüllung einer Kiesgrube mit Z0-Material auf den Grundstücken Fl.Nr. 839 und 840 der Gemarkung Oberlauterbach, Nähe Attenhausen, wird befürwortet.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, die Voraussetzungen einer Privilegierung zu prüfen sowie die zuständigen Fachstellen zu beteiligen. 

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorgenannten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2023 13:23 Uhr